Meine lieben Leser,
wäre ich mit dieser Idee am 1.Apil ins Netz gegangen,
hätten vermutlich nur wenige den Post angeklickt.
Doch heute, der 1.April ist schon drei Tag alt,
könnte es sein, dass viele die Sensation sehen möchten.
Hier das echte Foto:
Damit das Bild auch wirkt habe ich zuerst noch ein bischen echtes Kroko eingefügt.
Es ist so einfach per Technik Unwahres zu verbreiten.
Auf welchen Aprilscherz bist Du hereingefallen?
Mit ist noch ganz schlecht von der folgenden Nachricht, die sich dann als zu gut gemachter Aprilscherz entpuppte.
Frau Klöckner selbst war für eine Stellungnahme zur neuen Selbstversorger-Steuer nicht zu erreichen. Regierungssprecher Steffen Seibert erläuterte auf unsere schriftliche Anfrage hin jedoch die Beweggründe für die Steuerpläne: „Die Bundesregierung musste endlich auf den Trend reagieren, dass immer mehr Leute als Selbstversorger ihr Obst und Gemüse im eigenen Garten anbauen. Selbst in der Stadt gibt es seit geraumer Zeit den Trend zum sogenannten Urban Gardening. Deshalb sinken die Einzelhandelsumsätze mit Obst und Gemüse kontinuierlich und damit entgehen auch dem Staat wichtige Steuereinnahmen.“ Vorgesehen ist, dass jeder Hobbygärtner künftig alles Obst und Gemüse, das er selbst angebaut hat, mit dem regulären Mehrwertsteuer-Satz von 19 Prozent versteuern muss – allerdings nur dann, wenn er es auch tatsächlich erntet oder verwertet. Lässt man seine Äpfel hingegen im Garten verrotten, wird die Steuer nicht erhoben. Für diese Freistellung ist jedoch eine Bescheinigung der zuständigen Landwirtschaftskammer erforderlich. Sie schickt einen Gutachter, der sich vor Ort davon überzeugt, dass die selbst produzierten Lebensmittel tatsächlich nicht geerntet wurden und sich bereits in einem Zustand befinden, der keine ordnungsgemäße Verwertung als Nahrungsmittel mehr zulässt. Der Gutachter stellt dann auch die Freistellungsbescheinigung für die Steuererklärung aus. Die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammern unterstützen das Finanzamt zugleich als Kontrolleure: Sie sollen in Haus- und Kleingärten unangemeldete Stichproben durchführen um festzustellen, ob die Hobbygärtner ihre Ernten ordnungsgemäß versteuert haben.
Zurzeit erarbeitet der Stab der Landwirtschaftsministerin angeblich bereits eine detaillierte Liste, in der für alle Obst- und Gemüsearten sogenannte Bemessungspreise für die Steuererhebung festgelegt werden. Sie richten sich nach dem durchschnittlichen Großhandelspreis pro Kilogramm aus dem Vorjahr. Damit die Steuer korrekt abgeführt werden kann, soll – wie bereits im Mittelalter – in jeder Stadt und Gemeinde eine geeichte öffentliche Waage errichtet werden. Hier müssen die Hobbygärtner ihr Erntegut wiegen und können sich dann direkt per E-Mail die Steuerabrechnung zuschicken oder vor Ort ausdrucken lassen.
Regierungssprecher Seibert ist optimistisch, dass die neue Steuer noch in diesem Jahr inkraft treten kann, da nach ersten Sondierungen im Bundestag außer von den Grünen kein Widerstand zu erwarten sei. Auch der schwarz-rot dominierte Bundesrat dürfte das Gesetzesvorhaben durchwinken.
Die Redaktion von MEIN SCHÖNER GARTEN wünscht allen Lesern einen schönen 1. April, frohe Ostern und allzeit eine steuerfreie Obst- und Gemüseernte!